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Hotelregeln
Bedingungen zum Abschluss eines Vertrages über Unterkunft
1) Das Hotel gewährt die Dienstleistungen laut seiner Einordnung, die dem Hotelniveau entspricht.
2) Eine Gastunterbringung wird im Laufe einer verbindlichen Reservierung definiert und für diesen Typ der Unterkunft wird dem Gast ein entsprechender Preis in Rechnung gestellt.
3) Das Hotel ist berechtigt, nur diejenigen Gäste unterzubringen, die eine gültige Reservierung der Unterkunft haben und die sich ordnungsgemäß registrieren. Die Gäste haben bei der Anreise einen gültigen Identitätsausweis, Personalausweis oder Reisepass, eventuell ein Reisevisum oder eine Aufenthaltsgenehmigung vorzulegen. Die Gäste haben auch eine Registrationskarte auszufüllen und zu unterzeichnen, eine Garantie in der entsprechenden Höhe vor der Zahlung im Bargeld oder vor der Autorisierung der Zahlkarte sicherzustellen, deren Inhaber sie sind.
4) Sofern sich der Gast mit einem gültigen Identitätsausweis nicht ausweist (Personalausweis, Reisepass), ist das Hotel berechtigt, die Unterkunft für den Gast in Bezug auf Gesetz über lokale Gebühren für tschechische Bürger und Gesetz Nr. 314/2015 Slg. für ausländische Kunden abzulehnen.
5) Im Falle einer vorbezahlten Reservierung ist der Gast bei der Anreise verpflichtet, auf Verlangen eine Zahlkarte vorzulegen, die zur Durchführung der Reservierung verwendet wurde. Der Empfangsangestellte kann die Karte anschließend im Zahlungsterminal überprüfen. Wenn die Karte körperlich nicht anwesend ist, wird die Vorzahlung auf die Karte zurückerstattet und auf dem Empfang verlangt werden.
6) Stornobedingungen:
- Storno kostenlos – der Gast ist berechtigt, die Reservierung 48 Stunden vor der Anreise spätestens bis zu 12:00 am Mittag zu stornieren. Wenn der Gast zur Inanspruchnahme der Unterbringung ohne eine rechtzeitige Auflösung der Reservierung nicht erscheint, ist der Quartiermacher berechtigt, eine Stornogebühr in der Höhe der ersten Nacht in Rechnung zu stellen.
- Nicht rückzahlbare Zahlung – nach der Bildung einer Reservierung wird von der Zahlkarte des Gastes 100% vom Gesamtpreis für Unterkunft abgezogen. Diese Reservierung kann man weder ändern noch auflösen.
7) Das Hotel ist verpflichtet, den Gast aufgrund einer bestätigten Bestellung von 15:00 bis 04.00 Uhr des folgenden Tages unterzubringen. Während dieser Zeit ist das Zimmer für den Gast reserviert, wenn durch die Bestellung nicht anders festgelegt. Eine eventuelle frühere Unterbringung vor 15:00 Uhr ist im Voraus im Zeitpunkt der Reservierung des Zimmers zu vereinbaren und es ist auf eine Zustimmung und eventuelle Preisfeststellung von diesem Überstandarddienst durch das Hotel zu warten. Der Dienst einer früheren Unterbringung wird seitens des Hotels mit einer Gebühr belastet, der Preis für eine Stunde ist 9EUR/220,-CZK.
8) Das Hotel ist nicht verpflichtet, die Gäste ohne eine vorherige bestätigte Reservierung und die nach 04.00 Uhr des folgenden Tages anreisenden Gäste unterzubringen. Die Gäste, die nach der festgelegten Zeit untergebracht werden, sind im Falle einer späteren Anreise verpflichtet, die Rezeption des Hotels über diese Tatsache zu informieren.
9) Wenn es nicht möglich ist, den Aufenthalt des Gastes im Zimmer zu verlängern, in dem dieser bei der Anreise untergebracht wurde, ist das Hotel berechtigt, ein anderes Zimmer oder kein Zimmer anzubieten, wenn das Hotel zu 100% besetzt ist, oder wenn die Zimmer blockiert und aus technischen Gründen geschlossen sind, die daran hindern, dass das Hotel diese Zimmer dem Gast anbieten kann.
10) Die Pets sind im Hotel verboten. Eine Ausnahme ist nur nach einer schriftlichen Beratung mit dem Hotelmanager oder seinem Vertreter möglich.
Verantwortung des Quartiermachers für die Sachen der untergebrachten Person
11) Das Hotel ist für den Schaden an den abgelegten Sachen nur in demjenigen Fall verantwortlich, dass die Sachen einem der Hotelangestellten in Verwahrung übergeben wurden. Für sonstige abgelegte oder vergessene Sachen der Gäste haftet das Hotel nicht. Für Kleinod, Geld und andere Wertsachen haftet das Hotel uneingeschränkt nur dann, wenn diese in dem Hotelgeldschrank verwahrt wurden oder seitens des Hotels in eine Verwahrung übernommen wurden oder wenn es zum Schaden an diesen Sachen durch eine Handlung des Hotelangestellten gekommen ist. Wir möchten Sie gerne informieren, dass das Hotel für die verwahrten Sachen in dem Zimmer oder in einem eigenen persönlichen Geldschrank keine Verantwortung trägt. Im Falle der Übergabe dem Hotelangestellten wird dem Gast ein Übergabeprotokoll übergeben, das von beiden Parteien, also Hotel sowie Gast unterzeichnet werden muss.
12) Ein Schadenersatzrecht muss im Hotel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach dem Tag geltend gemacht werden, wann der Beschädigte den Schaden erfahren hat.
Allgemeine Unterbringungsregeln
13) Zum Empfang der Besuche sind die Gesellschaftsräume des Hotels bestimmt. Im Unterbringungsteil können die Besuche nur von 8 bis 22 Uhr mit der Zustimmung des Angestellten der Rezeption empfangen werden. Außerhalb dieser Zeit haben nur die untergebrachten Gäste einen Zutritt in den Unterbringungsteil.
14) Im Falle einer Erkrankung oder Verletzung des Gastes stellt das Hotel eine ärztliche Hilfe sicher. Eine eventuelle Gebühr für Transport und Behandlung wird vom Gast selbst gedeckt. Eine Ausnahme stellt solche Situation dar, wann das Hotel für entstandene Erkrankung oder Verletzung des Gastes verantwortlich ist. *
15) In allen Räumlichkeiten des Hotels ist das Rauchen verboten. Im Falle einer Nichteinhaltung von diesem Verbot können wir Ihnen einen Betrag in der Höhe von CZK 5 000/200EUR in Rechnung stellen. Die Hotelgäste sind nicht berechtigt, Möbel und Einrichtungen umzuziehen, irgendwelche Eingriffe ins elektrische Netz und Einrichtungen im Zimmer oder in den Gesellschaftsräumen des Hotels vorzunehmen. Aus Sicherheitsgründen können die Gäste nur diejenigen elektrischen Verbraucher, die zur persönlichen Hygiene gehören (Haartrockner, Rasierapparate, Massageneinrichtungen usw.), und weiter Notebooks, Tablets, Mobiltelefone und ähnliche kleine elektrische Verbraucher benutzen.
16) Die Gäste sind berechtigt, einen kostenlosen Wifi-Anschluss zu benutzen, und zwar in allen Hotelräumlichkeiten einschließlich der Hotelzimmer. Der Gast erhält das jeweilige Passwort zu Hotel-Wifi im Zeitpunkt der Hotelanmeldung seitens des Angestellten des Hotelempfangs.
17) Die Gäste sind verpflichtet, eine Nachtruhe von 22 Uhr bis 7 Uhr zu beachten.
18) Wenn die untergebrachte Person unter Einfluss von Alkohol oder Betäubungsmitteln eine Garantie der Einhaltung der Unterbringungsordnung nicht leistet, kann ihr der Eintritt ins Hotel verweigert werden. Eine Wiederholung solcher Situation kann einen Grund zur Beendigung der Unterbringung von solcher Person und eine Vertragskündigung seitens des Hotels darstellen.
19) In den Ausnahmefällen ist das Hotel berechtigt, dem Gast eine andere Unterkunft anzubieten, als die er bestellt hat. Diese Unterkunft darf sich jedoch im wesentlichen Maße nicht von der ursprünglich bestätigten Unterkunft abweichen. Diese muss dieselbe oder einer höheren Kategorie sein. Zu den Ausnahmefällen gehören zum Beispiel technische Störung im Hotel, Notfallabsperrung, Nichtabmeldung des vorherigen Gastes aufgrund eines schlechten Gesundheitsstandes, höhere Gewalt.
20) In den Räumlichkeiten des Hotelrestaurants, Cafés und der Sommerhotelterrasse ist es nicht erlaubt, eigene Getränke und Lebensmittel zu konsumieren. Die Ausnahmen müssen seitens des Hotelpersonals bestätigt werden.
21) Das Hotelmanagement begrüßt jeden Verbesserungsvorschlag und bedankt sich gleichzeitig auch für die kritischen Bemerkungen.
22) Die Gäste sind verpflichtet, sich mit der Hotelordnung vertraut zu machen und die Bestimmungen dieser Hotelordnung einzuhalten. Im Falle eines Verstoßes gegen sie seitens des Gastes steht dem Hotel das Recht auf die Beendigung des Aufenthaltes des Gastes vor dem ursprünglich vereinbarten Abreisetag zu.
23) Wenn der Gast während der Unterkunft einige begründete Wünsche oder Beschwerden hat, kann er das jeweilige Hotelpersonal ansprechen, das maximale Anstrengungen bei dem Entgegenkommen dem Wunsch des Gastes unternimmt.
Sicherheit, Verantwortung des Gastes für den zugefügten Schaden
24) In allen Hotelräumlichkeiten gilt ohne Ausnahme das Verbot des Tragens oder der Aufbewahrung von Waffen.
25) Kinder unter zehn Jahre dürfen aus Sicherheitsgründen nicht im Zimmer oder in anderen Hotelräumlichkeiten und im Hotelareal ohne Aufsicht eines Erwachsenen bleiben. Für eventuelle durch die Kinder zugefügte Schäden ist ihr gesetzlicher Vertreter im vollen Maße verantwortlich.
26) Personen mit einer beschränkten Bewegungs- und Orientationsfähigkeit und Personen, die einer selbständigen Bewegung nicht fähig sind, kann man aus Sicherheitsgründen ohne eine Begleitung einer verantwortlichen Person nicht unterbringen.
27) In den Räumlichkeiten von Hotelbad und Hotelwellness ist der Gast für seine eigene Sicherheit und die Sicherheit der ihm anvertrauten Personen verantwortlich. Er ist zur Nutzung dieser Einrichtung gesundheitstauglich (einschl. der ihm anvertrauten Person) und ist für Wellness- und Hotelbadnutzung persönlich verantwortlich. Der Gast ist weiter für einen ihm selbst zugefügten Schaden oder Schaden der Dritten bei der Wellness- und Hotelbadnutzung im Falle der Nichtbeachtung der Regeln verantwortlich, die auf einem sichtbaren Ort im Hotelbad angehängt sind. Auf diese Regeln wird der Gast durch den Hotelangestellten beim Eintritt aufmerksam gemacht.
28) Die Gäste sind für die auf dem Hotelvermögen zugefügten Schäden verantwortlich.
29) Der Gast deckt den durch ihn zugefügten Schaden, wenn er nicht nachweist, dass er diesen nicht verschuldet hat. Dieser Anspruch des Hotels bezieht sich auch auf solchen Schaden, der erst nach der Abreise des Gastes ermittelt wird.
Hotelabreise
30) Der Gast nutzt das Zimmer für die vereinbarte Aufenthaltszeit. Wenn nicht anders vereinbart und seitens des Hotels im Voraus nicht genehmigt wurde, muss sich der Gast spätestens bis 12:00 Uhr des letzten Aufenthaltstages abmelden und hat das Zimmer bis zu dieser Zeit zu verlassen. Falls er es nicht so tut, ist das Hotel berechtigt, dem Gast einen Aufenthalt für einen weiteren Tag, bzw. mindestens seinen Teil laut der Hotelpreisliste in Rechnung zu stellen.
31) Die Gäste müssen beim Verlassen des Zimmers die Wasserhähne und Tür schließen. Bei der Abmeldung vom Hotel müssen sie auf der Rezeption die Hotelkarten oder Zimmerschlüssel zurückgeben.
32) Für Unterkunft und Dienstleitungen zahlen die Gäste am Ende von ihrem Aufenthalt laut der gültigen Preisliste. Im Falle eines längeren Aufenthaltes hat der Gast seine Rechnung mindestens einmal pro Woche zu zahlen. Vor der Abreise aus dem Hotel ist jeder Gast verpflichtet, sich ordnungsgemäß abzumelden und seine Rechnung zu begleichen.
33) Im Falle eines Verlustes der Hotelkarte oder des Schlüssels hat der Gast den Verlust auf der Rezeption unverzüglich zu melden. Wenn er es nicht so tut, trägt das Hotel keinerlei für den mit dem Schlüsselverlust zusammenhängenden entstandenen Schaden Verantwortung. Das Hotel behält sich das Recht vor, für verlorene Karte oder verlorenen Schlüssel entsprechende Gebühr in der Höhe von CZK 50,- – CZK 1000,- in Rechnung zu stellen. Diese Gebühr hat der Gast noch vor der Abreise aus dem Hotel zu entrichten.
Informationen zur Entsorgung der personenbezogenen Daten
34) Die Gesellschaft Hoffmeister s.r.o. Id.Nr.: 26482045, mit dem Sitz Pod Bruskou 7, Praha 1, 118 00 verarbeitet die personenbezogenen Daten im Einklang mit der Verordnung des Europäischen Parlaments und Rates (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 (Allgemeine Verordnung über Schutz personenbezogener Daten) (weiter nur "GDPR" genannt) und mit weiteren rechtlichen Vorschriften. Der Verwalter verarbeitet die vor allem von dem Subjekt gewonnenen Daten und die von Dritten gewonnenen Daten (z.B. Reisebüros, On-line Portals usw.), die berechtigt sind, die gegenständlichen Daten mit dem Verwalter zu teilen, wann der Verwalter die Daten von Dritten nur in solchem Umfang verarbeitet, der zur Erfüllung der Verträge oder der gesetzlichen Pflichten im Sinne der unten genannten Tatsachen notwendig ist. Die personenbezogenen Daten im Umfang der Daten Vorname, Familienname, Anreisedatum, Abreisedatum, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Adresse des dauerhaften Wohnsitzes und Geburtsdatum können zum Zwecke des Abschlusses und der Erfüllung des Vertrages über Unterkunft oder eines ähnlichen Vertrages (weiter nur "Vertrag" genannt) und zum Zwecke der Geltendmachung der sich aus dem Vertrag ergebenden Rechte des Verwalters verarbeitet werden. Die personenbezogenen Daten im Umfang der Daten Vorname, Familienname, Anreisedatum, Abreisedatum, Adresse des dauerhaften Wohnsitzes, Zweck des Aufenthaltes, Personalausweis- oder Reisepassnummer können zum Zwecke der Erfüllung der Pflichten des Verwalters verarbeitet werden, die ihm durch das Gesetz Nr. 565/1990 Slg., über Ortsgebühren in der geltenden Fassung auferlegt werden. Die personenbezogenen Daten im Umfang der Daten Vorname, Familienname, Anreisedatum, Abreisedatum, Adresse des dauerhaften Wohnsitzes, Geburtsdatum, Reisepassnummer, Staatsbürgerschaft, Visumnummer und Zweck des Aufenthaltes können zum Zwecke der Erfüllung der Pflichten des Verwalters laut Gesetz Nr. 326/1999 Slg., über Aufenthalt der Ausländer auf dem Gebiet der Tschechischen Republik und über Änderung einiger Gesetze in der gültigen Fassung verarbeitet werden.
35) Das Hotel wird die personenbezogenen Daten manuell sowie automatisiert direkt mittels seiner damit beauftragten Angestellten und weiter mittels der Verarbeiter verarbeiten, die durch das Hotel aufgrund der Verträge über Verarbeitung personenbezogener Daten beauftragt sind. Der Gast hat das Zugriffsrecht auf seine personenbezogenen seitens des Hotels zu verarbeitenden Daten, ihre Korrektur oder Löschung, bzw. Einschränkung der Verarbeitung, und er hat ebenso auch das Recht auf eine Erhebung eines Einwandes gegen die jeweilige Verarbeitung. Der Gast hat ferner das Recht, vom Hotel die personenbezogenen den Gast betreffenden Daten und solche Daten zu gewinnen, die er dem Hotel gewährt hat. Das Hotel gewährt die Daten unverzüglich aufgrund eines schriftlichen Antrages des Gastes. Dieses Recht bezieht sich nicht auf die personenbezogenen Daten, die automatisiert nicht verarbeitet werden. Falls der Gast vermutet, dass es zu einer unberechtigten Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten kommt, kann er sich mit seiner Beschwerde auf das Aufsichtsorgan wenden, das für das Gebiet der Tschechischen Republik Úřad pro ochranu osobních údajů (Amt für den Schutz personenbezogener Daten) (www.hoffmeister.cz) ist. Kontaktdaten des Hotels: Hotel Hoffmeister, Pod Bruskou 7, Praha 1, 118 00. Telefon: + 420 251 017 111, E-Mail: info@hoffmeister.cz.
36) Diese Unterbringungsordnung tritt am 1.3.2020 in Kraft.
Streitbeilegung
37) Alle Streitigkeiten zwischen dem Verkäufer und dem Käufer können auch außergerichtlich beigelegt werden. In einem solchen Fall kann sich der Käufer/Verbraucher an eine außergerichtliche Streitbeilegungsstelle wenden, z. B. an die tschechische Gewerbeaufsichtsbehörde, oder die Streitigkeit online über eine spezielle OS-Plattform beilegen.
Ivana Michalová
CEO und Hotelmanager Hoffmeister
* Unser Hotel behält sich das Rech vor, den Hotelgast noch vor der Unterbringung, bzw. während des Aufenthaltes zu bitten, sich der Temperaturmessung zu unterziehen, um Verbreitung der Epidemie vorzubeugen. Sollte er sich weigern, dies auch nach einer wiederholten Bitte zu tun, wird sein Verhalten als eine grobe Pflichtverletzung des Hotelgasts angesehen, und das Hotel ist in diesem Fall berechtigt, den Unterkunftsvertrag fristlos zu kündigen.
Wenn der Hotelgast aus einer von Epidemie bedrohten Region eingereist ist oder Symptome einer respiratorischen Erkrankung, wie trockener Husten, Atmungsbeschwerden, erhöhte Temperatur oder Fieber, aufweist, kann das Hotel Benutzung von Mundschutz während der ganzen Zeit seiner Unterkunft im Hotel, Verbleiben im Hotelzimmer bis zur Ankunft des Sanitäters oder eines Mitarbeiters der Bezirkshygienestation und Übergabe der Angaben für die epidemiologische Untersuchung (Personalangaben, von wo und wann der Hotelgast eingereist ist, wo sich der Hotelgast vor dem Anflug aufgehalten hat, Transportmittel, ob er im Kontakt mit einer Person war, die an einer ansteckenden Infektionskrankheit leidet, oder Liste von Personen, die mit dem Hotelgast in Kontakt waren) verlangen. Sollte er sich weigern, diese Maßnahmen auch nach einer wiederholten Bitte zu akzeptieren, wird sein Verhalten als eine grobe Pflichtverletzung des Hotelgasts angesehen und das Hotel ist in diesem Fall berechtigt, den Unterkunftsvertrag fristlos zu kündigen.
Das Hotel kann auch den Unterkunftsvertrag jederzeit kündigen, wenn sich im Hotel ein Hotelgast befindet, bei dem Verdacht an Epidemie besteht, oder wenn Quarantäne im Hotel angeordnet wurde.